EuGH-Urteil zum Widerruf von Kreditverträgen: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verbrauchern den Rücken erheblich gestärkt und Standard-Widerrufsbelehrungen von Banken für nicht ausreichend erklärt.
Verbraucher können nun auch bei vielen alten Darlehensverträgen den sogenannten Widerrufsjoker ziehen. Sie können aus dem Vertrag aussteigen und teils tausende Euro sparen. Der EuGH stellte fest: „Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben.“
Konkret ging es in der Widerrufsbelehrung um die Passage: „Die Frist (für den Widerruf des Immobiliendarlehens) beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat.“
Diese Regelung in einer Widerrufsbelehrung ist nach dem Urteil des EuGH fehlerhaft. Sogenannte Kaskadenverweise auf gesetzliche Vorschriften hält der EuGH für unzureichend.
Anwendbar ist die Rechtsprechung zum Widerruf von Krediten z.B. auf
– Autokredite von Verbrauchern
– sonstige Verbraucherkredite
– private Immobilienfinanzierungen zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016.
Bei Immobilienfinanzierungen, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht auf ein Jahr und 14 Tage ab Aushändigung der Vertragsurkunde begrenzt.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, welche Rechtsfolgen die Ausübung des Widerrufsrechts und wie man vorgehen sollte, besprechen wir mit Ihnen gerne persönlich, per Telefon oder Videokonferenz. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Die kostenlose Erstberatung umfasst
– die Prüfung, ob ein Widerrufsrecht besteht
– eine Belehrung über die Rechtsfolgen
– eine Belehrung über die Kostenrisiken und Prozessrisiken,
mündend in einen Handlungsvorschlag.
Dazu benötigen wir von Ihnen in Kopie
– den Darlehensvertrag
– ggf. eine Kopie Ihrer Rechtsschutzversicherungs-Police
– einen aktuellen Kontoauszug zum Darlehensstand
– einen Beratungsauftrag für kostenlose Erstberatung mit Unterschrift
Die Berechnung der genauen Anspruchshöhe und die Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber dem Kreditgeber aus einem erklärten Widerruf erfolgt nur aufgrund eines gesonderten Auftrags, der auch entgeltpflichtig ist.