Erben mit gutem Ausgang

Kompetente Beratung zum Erbrecht erspart Konflikte

Kaum ein Thema ist so emotional wie Erben – sobald die Familien- oder Vermögenssituation nicht absolut klar ist (die Stichworte sind hier Unternehmervermögen, Erbengemeinschaft oder Patchworkfamilie) oder kein Testament hinterlassen wurde, kommt es häufig nach dem Tode eines Familienmitglieds zu Streitigkeiten, die sich zum Teil über Jahre ziehen können und nicht selten Familien auseinanderreißen.

Ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie dabei, mit sinnvoller Testamentgestaltung und Beratung im Vorfeld Konflikte gar nicht entstehen zu lassen.

Im bereits bestehenden Erbfall stehen wir für Ihre Rechte ein, die sich aus der jeweiligen Erbsituation ergeben. Wir vertreten sowohl Mandanten, die ihren Nachlass für den Fall der Fälle planen möchten, als auch Erben und Erbengemeinschaften. Auch das Thema Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer und Ertragsteuer sind Teil unserer Erbrechts-Beratung.

Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Testament

Ein Testament wird auch der “letzte Wille” genannt. Darin bestimmt eine Person, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen, sprich wer welche Vermögensteile erben soll. Im deutschen Recht ist es ausschließlich möglich, lebende Personen oder Organisationen (Unternehmen, Stiftungen usw.) als Erben einzusetzen. Das Testament muss einige rechtliche Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein, so dass die Unterstützung durch einen Anwalt beim Verfassen von großem Vorteil ist. Ferner ist bei komplizierten Verhältnissen (viele unterschiedliche Vermögenswerte, viele Erben) ebenfalls rechtlicher Beistand durch den Anwalt Ihres Vertrauens aus der Kanzlei hieber empfehlenswert.

Erbschein

Ein Erbschein wird auf Antrag vom Nachlassgericht erstellt. Der Antragsteller muss beispielsweise mithilfe von Urkunden und anderen offiziellen Unterlagen beweisen, dass er erbberechtigt ist. Im Erbschein wird aufgeführt, wer Erbe eines bestimmten Erblassers geworden ist und ob Beschränkungen aufgrund von etwaigen Erbfolgen bestehen. Er ist notwendig, um an den dem Erben zustehenden Nachlass zu kommen. Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer erhalten dabei keinen Erbschein, da sie ihn nicht benötigen.

Erbengemeinschaft

Sobald es bei einem Nachlass mehr als einen Erben gibt, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Wenn kein eindeutiges Testament des Erblassers vorliegt, gehören nach dessen Tod alle Vermögenswerte gemeinschaftlich allen Erben. Dieser Umstand führt regelmäßig zu Konflikten innerhalb der Familie, die teilweise jahrelang dauern können und meistens bedauerlicherweise vor dem Gericht enden. Die einfachste Art der Auseinandersetzung bzw. Auflösung einer Erbengemeinschaft ist ein (oder mehrere) gemeinsames Gespräch, klassischerweise mit Begleitung eines Anwalts, bei dem die Vermögenswerte unter den Miterben verteilt werden. Wenn zum geerbten Vermögen auch Grundstücke gehören, sollte unter Umstände auch ein Notar hinzugezogen werden.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist die Bevollmächtigung einer anderen Person, im Notfall wichtige Entscheidungen zu treffen, die man selbst nicht mehr treffen kann. Da dies auch rechtliche und unter Umständen lebenswichtige Entscheidungen sein können, ist es von größter Wichtigkeit, dass diese Vorsorgevollmacht nur eine Person erhält, die vollstes Vertrauen des Vollmachtgebers genießt.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung basiert auf dem gleichen Prinzip wie die Vorsorgevollmacht, bezieht sich allerdings ausschließlich auf medizinische Maßnahmen und hier vor allem den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen. Auch bei der Patientenverfügung ist es ratsam, eine absolut vertrauenswürdige Person damit zu betrauen.