WEG-Recht in Bayreuth und Oberfranken

Kompetente Beratung für Wohnungseigentümergesellschaften

Im Immobilienrecht gehört die Beratung von Wohnungseigentümergesellschaften zu unseren Kompetenzfeldern.

Die spezielle Gesetzeslage bei mehreren Eigentümern innerhalb einer Immobilie erfordert eine tiefgehende Kenntnis und ständige Beschäftigung mit den Vorschriften und Verordnungen, wie sie nur Ihr Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht aufweisen können.

Wir beraten Wohnungseigentümergesellschaften sowie einzelne Mitglieder hinsichtlich aller Fragen unter anderem in folgenden Themenbereichen:

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt Eigentumsverhältnisse, wenn Grundstücke und Immobilien geteilt werden (z.B. in mehrere Wohnungen) bzw. eine Wohnung im Eigentum mehrerer Personen steht. Dabei findet es nicht nur bei Grundstücken/Immobilien Anwendung, die Wohnzwecken dienen, sondern auch anderen Immobilien und Grundstücken. Auf Grundlage des Wohnungseigentumsrechts klären wir in Zweifelsfällen die Eigentumsverhältnisse an sich in Ihrem Besitz befindenden Grundstücken und Immobilien.

Eigentümerversammlung

Die Rechte und Pflichten einer Eigentümerversammlung werden im Wohneigentumsgesetz definiert – beispielsweise die zumindest jährliche Einberufung der Versammlung, die Beschlussfähigkeit oder die Zuständigkeiten. Wir begleiten Sie auf Wunsch gerne zur Eigentümerversammlung Ihrer Wohnungseigentümergesellschaft, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Klärung von Fragen oder Bedenken zu unterstützen.

Eigentümergemeinschaft

Eine Eigentümergemeinschaft ist zwar teil-rechtsfähig, aber keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, sondern ein Verband mit Sonderrechten und -pflichten. Sie wird immer dort gebildet, wo (Wohn-)Eigentum unter mehreren Eigentümern aufgeteilt ist, z.B. in einer Wohnanlage.

Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung muss von Gesetzes wegen einmal jährlich erstellt werden (durch den Verwalter). Sie führt die Einnahmen und die Ausgaben der Wohnungseigentümergesellschaft auf und muss auch von dieser bei der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Wir prüfen für Sie die Jahresabrechnung und unterstützen Sie dabei, etwaige Unstimmigkeiten aufzudecken und innerhalb der Wohnungseigentümergesellschaft zu klären.

Hausordnung

Eine Hausordnung ist eine Liste von Vorschriften und Regeln, die der ordentlichen Nutzung eines Gebäudes dienlich ist. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, darf allerdings keine Vorschriften enthalten, die gesetzeswidrig sind. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Abmahnungen, einer Kündigung oder einem Hausverbot geahndet werden. In Wohnanlagen beschließt die Wohnungseigentümergesellschaft sowohl die Hausordnung als auch Maßnahmen bei deren Nichteinhaltung.