Das Arbeitsrecht auf Ihrer Seite

Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeit ist das halbe Leben, heißt es.

Aus diesem Grund sollte das Arbeitsumfeld auch rechtlich optimal eingerichtet sein, sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite. Denn nur wenn beide zufrieden sind, ist eine berufliche Beziehung erfolgreich und bleibt lange bestehen. Das Arbeitsrecht ist in Deutschland äußerst kompliziert und wird in vielen Einzelgesetzen geregelt, wie dem BGB, dem Grundgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht haben alle Entwicklungen in den einzelnen Gesetzen stets im Auge, um eine kompetente und individuelle Rechtsberatung zu gewährleisten.

Dabei gehen wir absolut objektiv vor und sind deshalb in der Lage, nicht nur Arbeitgeber hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Situation in ihrem Unternehmen zu beraten. Auch Arbeitnehmer bis hin zu Geschäftsführern sowie Beamte können sich vertrauensvoll an uns wenden.

Wir stehen Mandanten nicht nur in Bayreuth, sondern in ganz Oberfranken mit unseren Beratungsleistungen zur Verfügung.

Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen unter anderem auf folgenden Bereichen:

Verträge

Am Anfang einer neuen Berufsbeziehung steht meistens ein Arbeitsvertrag. Diesen für beide Seiten sinnvoll zu gestalten und dabei alle aktuellen Gesetzesentwicklungen zu beachten, ist unsere Aufgabe. Gleiches gilt auch für besondere Verträge wie den Aufhebungsvertrag, Teilzeitverträge, Zeitarbeitsverträge oder Verträge mit ausländischen Fachkräften.

Besondere Situationen

Die Themen Abmahnung, Mutterschutz oder Versetzung können auf beiden Seiten eine emotionale und oft unnötige Belastung darstellen. In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, in besonderen Situationen gesetzeskonform und auch menschlich zu agieren und zu reagieren.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ob fristgerechte Kündigung von einer der beiden Seiten oder die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund bestimmter Vorkommnisse im Unternehmen – auch das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses sollte rechtlich sauber vonstatten gehen. Wir beraten Sie hinsichtlich Kündigungen, auch während oder trotz Krankheit, und sorgen mit unseren Leistungen dafür, dass Sie und die andere Partei im Guten auseinander gehen.

Unsere Rechtsberatung im Arbeitsrecht umfasst außerdem:

  • Scheinselbständigkeit
  • Nebenbeschäftigungen
  • Probezeit und Probezeitverlängerung
  • Diskriminierung und Mobbing
  • Schwerbehindertenrecht
  • Betriebsschließung und Betriebsübergang
  • Befristungen
  • Tarifstreitigkeiten
  • Teilzeit
  • Urlaub und Urlaubsgeld
  • Überstunden
  • Versetzungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Zeugnisprüfung

Glossar

Eine Abmahnung ist ein Hinweis des Arbeitgebers auf die Verletzung von Pflichten durch den Arbeitnehmer. Sie wird einseitig ausgesprochen, braucht also keiner Zustimmung des Arbeitnehmers. Nach mehreren Abmahnungen ist es dem Arbeitgeber möglich, das Arbeitsverhältnis (ggf. auch fristlos) zu kündigen. Abmahnungen müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Der Arbeitnehmer hat ein sogenanntes Anhörungs- und Erörterungsrecht: Bevor die Abmahnung ausgesprochen wird, muss er die Gelegenheit erhalten, sein Verhalten zu erläutern, um ggf. die Abmahnung abzuwenden.

Ein Arbeitsvertrag ist ein sogenannten privatwirtschaftlicher Vertrag, der ein Arbeitsverhältnis regelt. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und sollte den Inhalt, die Durchführung, die Zeit und den Ort der Beschäftigung sowie die Vergütung durch den Arbeitgeber beinhalten. Üblicherweise unterliegt der Inhalt von Arbeitsverträgen allerdings keinen Vorschriften, es sei denn, es gelten in dem Arbeit gebenden Unternehmen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Ein Aufhebungsvertrag stellt eine besondere Möglichkeit dar, ein Beschäftigungsverhältnis zu beenden, ohne den Kündigungsschutz (Fristen usw.) beachten zu müssen. Dazu ist das beiderseitige Einverständnis vonnöten. Aufhebungsverträge werden zumeist aufgrund besonderer Umstände im Unternehmen oder in der Lebenssituation des Arbeitnehmers geschlossen.

Eine Kündigung ist im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unter Beachtung der vertraglich festgelegten Fristen sowie seitens des Arbeitgebers auch bestimmter gesetzlicher Vorschriften ausgesprochen werden (Kündigungsschutz).

Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen Mitarbeiter, der sich im Krankenstand befindet, aufgrund der Abwesenheit zu kündigen. Dennoch gibt es gesetzeskonforme, situationsbedingte Ausnahmefälle, die eine solche Kündigung ermöglichen.