Ihr Vertrag in guten Händen

Wir kümmern uns kompetent um Ihre Vertragswerke

In nahezu allen Situationen, in denen zwei Parteien etwas vereinbaren, wird ein Vertrag zugrunde gelegt, um sicherzustellen, dass beide Vertragspartner auf dem gleichen Kenntnisstand sind, und um ggf. etwaige Schadenersatzansprüche aus einem nicht erfüllten Vertrag durchsetzen zu können.

Als Ihre Anwälte für Vertragsrecht bieten wir zahlreiche Leistungen rund um Verträge an, angefangen bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen (z.B. beim Autokauf) über Immobilien- und Unternehmenskäufe bis hin zu Eheverträgen:

  • Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den für die Vereinbarung geforderten Vertrag nach dem KISS-Prinzip: Keep it short and simple. Das bedeutet, dass in den Vertrag nur die Klauseln Einzug finden, die wirklich notwendig sind. Damit vermeiden wir unnötige Vertragswüsten und tragen zu klaren Verhältnissen zwischen den Vertragspartnern bei. Gesetzliche Konformität und eine rechtlich einwandfreie Form sind dabei selbstverständlich.
  • Wir prüfen für Sie Verträge, die von Ihnen abgeschlossen werden sollen, und erklären Ihnen in komplizierten Fällen Punkt für Punkt das gesamte Vertragswerk. Damit stellen wir sicher, dass Sie bei einem Vertragsabschluss nicht übervorteilt werden.
  • Wir unterstützen Sie dabei, Schadensersatz aus nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen einzufordern.

Wo wir Ihnen konkret helfen können, zeigen die folgenden Beispiele:

Unzureichende bzw. mangelhafte Lieferung, ungerechtfertigte Kündigung eines Vertrags, Versicherungsbetrug, Darlehensforderungen, Schadensersatzansprüche, Haftungsausschluss und Rücktritt von Verträgen.

Auf dem Gebiet des Verbraucherrechts überprüfen wir für Sie zum Beispiel auch Verträge mit Banken, Telefongesellschaften, Fitnessstudio, Gas- und Stromanbietern oder Handwerkern.

Wir helfen bei Problemen mit dem Prepaid- und DSL-Vertrag genauso wie bei Abmahnungen, Schufa-Eintrag, Abofallen, Internetbestellung, Fernabsatzgeschäften, Internetbuchung und Online-Auktionen.

Ferner umfasst unsere Tätigkeit die Sonderregelungen für Haustürgeschäfte und das gesamte Reiserecht (Reisemangel, verspäteter oder annullierter Flug, Minderung, Schadensersatz).

Schließlich vertreten wir Sie in Prozessen rund um Anwaltshaftung und Notarshaftung bei schlechter Beratung oder verlorenem Prozess.