Verwaltungsrecht für Bürger und Behörden

Anwaltliche Fachkompetenz auf staatlicher Ebene

Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Angelegenheiten zwischen den die Gesetze ausführenden Organen (Verwaltung) und den Bürgern sowie den verschiedenen Behörden und Institutionen untereinander; es ist das Recht der Exekutive.

Unter das Verwaltungsrecht fällt eine Vielzahl von Verordnungen und Bestimmungen, die zu überblicken einem Laien schlicht unmöglich ist. In allen Fällen, die sich mit dem Verwaltungsrecht beschäftigen, ist es deshalb von großer Bedeutung für einen positiven Ausgang, Anwälte für Verwaltungsrecht zu konsultieren. In Bayreuth finden Sie diese in der Kanzlei hieber Rechtsanwälte.

Neben Privatpersonen und Unternehmen bieten wir auch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Beratung und Vertretung in verwaltungs-, schadens-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen zu verschiedenen Themen wie kommunaler Schadensausgleich, Haftung von Führungsdienstgraden, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Ausrüstung oder Schmerzensgeldansprüchen nach Verletzung von Einsatzkräften. Auch zählt die Geltendmachung von Einsatzkosten hierzu.

Unsere Kompetenzschwerpunkte im Verwaltungsrecht liegen unter anderem in folgenden Bereichen:

Gewerbeordnung

Ein Gewerbe zu führen, ist in Deutschland erwünscht – wer Gewerbetreibender werden will, benötigt keine Erlaubnis, sondern muss lediglich das Gewerbe anmelden. Dennoch gibt es eine Gewerbeordnung, die Bestimmungen zu einzelnen Gewerbearten enthält sowie auch Vorschriften zu Arbeitsverträgen u.Ä.

Baurecht

Das deutsche Baurecht ist sehr weit verzweigt und detailliert. Es teilt sich in öffentliches und privates Baurecht auf. Das öffentliche Baurecht konzentriert sich auf Bauvorhaben und kann landeseigene Bestimmungen aufweisen – Projekte, die in einem Bundesland genehmigt werden, können u.U. woanders nicht genehmigt werden. Das private Baurecht ist Teil des Zivilrechts und hat Bauverträge in seinem Fokus, sowohl das Zustandekommen als auch deren Umsetzung. Mängel und Vertragsverstöße werden im Rahmen des Baurechts behandelt.

Gaststättengesetz

Das Gaststättengesetz regelt den Betrieb von Gaststätten: Erteilung bzw. Entzug von Konzessionen, Auflagen der Betriebserlaubnis usw. Das Gaststättengesetz ist Ländersache und unterscheidet sich entsprechend innerhalb der Bundesrepublik. Sollte ein Land (noch) über kein eigenes Gaststättengesetz verfügen, gilt das Bundesgesetz.

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt das Arbeitsverhältnis der Beamten und ist dadurch Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Es gilt ausdrücklich nur für Beamte, nicht für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst oder Soldaten.

Umweltrecht

Im Umweltrecht sind alle Bestimmungen und Verordnungen festgehalten, die dem Schutz der natürlichen Umwelt (Natur) dienen sowie die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme erhalten sollen.

Dienstunfähigkeit

Als dienstunfähig gilt laut Beamtenrecht ein Beamter oder Soldat, der aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung dauerhaft nicht arbeitsfähig ist. Wird Dienstunfähigkeit bescheinigt, geht der Beamte (in Lebenszeit) in den Ruhestand, erhält aber weiterhin Leistungen vom Staat (Dienstherr).

Kommunalrecht

Das Kommunalrecht regelt vereinfacht gesagt das Tun der Gemeinden, Landkreise oder weiterer Gemeindeverbände. Zuständigkeiten, die verschiedenen Formen der öffentlich-rechtlichen Tätigkeit der Kommunen sowie die Verhaltensregeln im Verhältnis zwischen den Organen einer Kommune werden in den Rechtsvorschriften des Kommunalrechts zusammengefasst.