Schufa – nicht jeder Eintrag ist berechtigt

Schufa. Gehört hat den Namen wohl schon jeder einmal. Wer tatsächlich in Berührung mit dieser Gesellschaft kam, hat oft nicht nur Gutes zu berichten.

Die Schufa Holding AG ist eine sog. Wirtschaftsauskunftei. Sie speichert Daten zur Bonität bzw. Kreditwürdigkeit von Personen. Gegenwärtig sind die Daten von rund 68 Millionen Personen dort erfasst. Darunter bspw. Angaben zu angefragten oder aufgenommenen Krediten und das Verhalten bei deren Rückzahlung. Jeder Bürger kann seine Einträge kostenlos abfragen. So kann er sich ein Bild über sein Rating verschaffen.

Anhand der Daten können Unternehmen Auskunft über die Solvenz ihrer künftigen Kunden erhalten. So entscheiden die Einträge nicht selten (mit), ob man bspw. durch ein Kreditkartenunternehmen aufgenommen wird. Aber auch immer mehr Vermieter verlangen vor dem Abschluss eines Mietvertrages einen Schufa-Auszug.

Die Notwendigkeit über ein „sauberes“ Schufa-Register zu verfügen, ist daher nicht zu unterschätzen. Sie kann so massive Auswirkungen auf das eigene Leben haben. Negative Einträge führen oft zu unerwünschten Folgen.

Was kann ich gegen unberechtigte Einträge tun?

Aber nicht jeder Eintrag ist berechtigt. Gegen unberechtigte Einträge kann man sich daher auch zur Wehr setzen.

Die Schufa erhält ihre Informationen durch ihre Vertragspartner, in der Regel Banken. Diese sind bei der Datenweitergabe an strenge datenschutzrechtliche Vorgaben gebunden. So muss der Schuldner vorher über die Weitergabe informiert worden sein. Bei Zahlungsrückständen muss er entsprechende Mahnungen erhalten haben. Welche Anforderungen erfüllt werden müssen, muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Wenn man diese Voraussetzungen nicht einhält, so stellt das einen Rechtsverstoß dar. Das Verbreiten falscher Angaben ist untersagt. In diesen Fällen kann man die Schufa und ggf. auch das beteiligte Unternehmen zur Löschung bzw. zum Widerruf verpflichten. Die Einträge werden bereinigt, mögliche negative Effekte verhindert.

Daher lohnt der Einblick in die eigene Schufa-Akte, die Prüfung der Berechtigung der Einträge, sowie die Geltendmachung von etwaigen Löschungsansprüchen. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall und zeigen in einem Beratungsgespräch Lösungsmöglichkeiten auf.

Für diese Fragen ist Rechtsanwalt Huttner Ihr kompetenter Ansprechpartner .

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