Abmahnung wegen Google-Fonts erhalten – Was tun?

Im Moment erhalten zahlreiche Unternehmen in ganz Deutschland Abmahnungen wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes. Die Briefe stammen oftmals von Rechtsanwalt Kilian Lenard, der im Auftrag eines Herrn Ismail Martin tätig sein soll. Angeblich wäre Google-Fonts auf der Unternehmenswebsite datenschutzwidrig eingebunden. Hieraus würden sich Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche ergeben. Gegen Zahlung eines geringen dreistelligen Geldbetrags würde man die Sache aber auf sich beruhen lassen.

Was steckt dahinter?

Google-Fonts ist ein Programm von Google, mit dem unterschiedliche Schriftarten auf Websiten genutzt werden können. Da es sich um kostenlose “Freeware” handelt, wird diese von vielen Websiten-Programmen verwendet. Die Nutzung für sich ist datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Werden die Schriftarten aber über die Google-Server in den Vereinigten Staaten abgefragt und nicht auf einem eigenen Server gespeichert, wird es problematisch. Beim Zugriff auf den Google-Server können personenbezogene Daten der Websitenbesucher übermittelt werden. Diese Übermittlung in ein Land außerhalb der EU stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Art. 82 DSGVO ermöglicht es bei Datenschutzverstößen grundsätzlich auch Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern.

Muss ich also zahlen?

Nicht zwangsläufig. Mit dem Erhalt des Briefs ist nämlich noch nicht gesagt, dass im Einzelfall tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Zudem auch nicht, dass automatisch ein Schadensersatzanspruch besteht. In den Schreiben des RA Lenard wird dies oft nur pauschal behauptet, ohne prüfbare Belege vorzuweisen.

Wie sollte ich reagieren?

Einfach ignorieren ist sicher keine gute Idee. Da die Datenschutzverstöße oftmals tatsächlich vorliegen, ist Vorsicht geboten. Es besteht die Möglichkeit sich eine teure Klage einzuhandeln.

Einfach bezahlen ist ebenfalls nicht ratsam. Man läuft Gefahr damit (unbewusst) ein Anerkenntnis abzugeben, auf das dann weitere Forderungen folgen.

Der sicherste Weg ist, das Schreiben einer Einzelfallprüfung unterziehen zu lassen. So lässt sich feststellen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt und wie bestmöglich reagiert werden sollte.

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren persönlichen Fall und erarbeiten für Sie eine Abwehrstrategie.