Der Umzug eines Angehörigen in ein Pflegeheim ist eine Zäsur. Zu der Sorge um die Gesundheit gesellt sich oft schnell die finanzielle Angst: Die Heimkosten übersteigen meist bei weitem die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigene Rente. Wenn das Ersparte aufgebraucht ist, springt zwar der Sozialhilfeträger (der Bezirk) ein – doch das Geld holt sich der Staat oft konsequent zurück.
Die Strategie des Bezirks: Sozialhilfe ist nachrangig
In Deutschland gilt der Grundsatz: Bevor die Allgemeinheit zahlt, muss vorhandenes Vermögen eingesetzt werden. Das betrifft nicht nur die Ersparnisse der Pflegebedürftigen selbst, sondern oft auch die nächste Generation oder bereits verschenktes Eigentum. Hier entstehen die drei größten rechtlichen Konfliktfelder:
1. Hausübertragungen und die 10-Jahres-Frist
Häufig wurde das Familienheim bereits vor Jahren an die Kinder übertragen, um es „sicher“ zu machen. Tritt der Pflegefall jedoch innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung ein, kann der Bezirk die Rückgabe des Hauses verlangen (§ 528 BGB). Unsere Aufgabe: Wir prüfen, ob Ausnahmen vorliegen, ob Gegenleistungen (wie Pflege oder Wohnrechte) den Wert mindern und wie wir den Zugriff der Behörde abwehren können.
2. Elternunterhalt: Die 100.000 €-Grenze
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen Kinder erst dann Unterhalt zahlen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Dennoch verlangt der Bezirk oft umfassende Auskünfte über Ihre Finanzen. Unsere Aufgabe: Ich stelle sicher, dass Ihr Einkommen korrekt berechnet und alle rechtlichen Abzugsposten geltend gemacht werden, damit Sie unter der Grenze bleiben.
3. Das Schonvermögen – Was Ihnen niemand nehmen darf
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass man „alles“ verkaufen muss. Es gibt gesetzlich geschütztes Schonvermögen, wie zum Beispiel angemessene Barbeträge, die Bestattungsvorsorge oder unter bestimmten Umständen das selbstgenutzte Haus des Ehepartners.
Vorsorge statt Nachsorge: Proaktive Vermögenssicherung
Warten Sie nicht, bis der Pflegefall eintritt. Die effektivste Vermögenssicherung findet statt, solange noch keine Hilfeleistungen beantragt werden müssen.
Wir beraten Sie proaktiv bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge:
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Strategische Schenkungen: Wie man Immobilien und Vermögen so überträgt, dass die 10-Jahres-Frist sicher anläuft.
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Vertragsgestaltung: Einbau von Rückforderungsrechten, Wohnrechten oder Pflegeverpflichtungen, die den Wert einer Schenkung rechtssicher mindern und den Zugriff des Bezirks erschweren.
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Rechtssichere Vorsorge: Wir entwickeln Konzepte, um Ihr Lebenswerk für die nächste Generation zu erhalten, bevor der Staat darauf zugreifen kann.
Warum Expertise im Sozial- und Zivilrecht entscheidend ist
Die Rückforderung von Heimkosten ist eine hochkomplexe Materie an der Schnittstelle von Sozialrecht und zivilrechtlichem Unterhalts- und Schenkungsrecht. Wir helfen Ihnen, Bescheide zu prüfen, Ihre Immobilien abzusichern und das zu bewahren, was Sie sich aufgebaut haben.
Schaffen Sie jetzt Klarheit. Vereinbaren Sie einen Termin für eine fundierte Beratung – egal ob als akute Hilfe oder zur langfristigen Vorsorge.
