Qualitätsversprechen im Familienrecht: Wir gratulieren Frau Rechtsanwältin Leonie Roß zum Fachanwaltstitel

Wir freuen uns außerordentlich, unserer Kollegin, Frau Rechtsanwältin Leonie Roß, zur Verleihung des Titels „Fachanwältin für Familienrecht“ gratulieren zu dürfen.

Mit dieser Verleihung würdigt die Rechtsanwaltskammer ihre besonderen theoretischen Kenntnisse sowie die umfassende praktische Erfahrung, die sie in diesem hochsensiblen Rechtsgebiet über Jahre hinweg unter Beweis gestellt hat.

Unsere Kanzlei setzt mit diesem Meilenstein ihre Tradition der konsequenten fachlichen Spezialisierung fort. Durch die neue Qualifikation von Frau Rechtsanwältin Roß verstärken wir unsere Expertise in einem Kernbereich der privaten Rechtsvorsorge und -vertretung. Damit verfügen wir nunmehr über zehn Fachanwaltstitel in acht verschiedenen Rechtsgebieten.

Gerade im Familienrecht geht es um weit mehr als rein juristische Paragrafen. Es ist ein Fachgebiet, das wie kaum ein anderes die persönliche Lebensgestaltung betrifft – von der Gestaltung von Eheverträgen über die Begleitung in Trennungsphasen bis hin zu komplexen Regelungen des Sorge- und Unterhaltsrechts. Für unsere Mandantinnen und Mandanten ist diese Auszeichnung das verbriefte Qualitätsversprechen, in Frau Rechtsanwältin Roß eine hochqualifizierte und empathische Ansprechpartnerin an ihrer Seite zu wissen.

Trotz der hohen gesellschaftlichen Relevanz ist eine spezialisierte und nachgewiesene Expertise auf diesem Niveau keine Selbstverständlichkeit. Frau Roß gehört mit ihrer neuen Auszeichnung nun zu dem exklusiven Kreis von Expertinnen, die durch den Fachanwaltstitel ein besonderes Maß an Kompetenz und Erfahrung im Familienrecht verbrieft haben.

Wir freuen uns, unseren Mandanten damit weiterhin eine Beratung auf höchstem fachlichem Niveau bieten zu können.